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AllgemeinHundewissen

Hund bellt ständig am Zaun Ordnungsamt rufen oder was tun?

Mario Wormuth
Zuletzt aktualisiert: 17.08.24 um 15:30
Von Mario Wormuth 575x gelesen
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12 Minuten zum Lesen
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Der Hund ist oft der beste Freund des Menschen, doch sein ständiges Bellen kann zu Problemen führen. Wenn ein Nachbarhund am Zaun bellt, kann das für andere störend sein. Es ist wichtig zu wissen, ab wann das Bellen als Ruhestörung gilt. Was tun, wenn das Bellen des Nachbarhundes zu viel wird?

Inhaltsverzeichnis
Wenn der Hund des Nachbarn ständig am Zaun bellt – was tun?Rechtliche Grundlagen bei Lärmbelästigung durch HundegebellKommunikation mit dem HundehalterDokumentation der LärmbelästigungMögliche Anordnungen und Sanktionen durch das OrdnungsamtAlternativen zur Beschwerde beim OrdnungsamtQuellenverweise

https://www.youtube.com/watch?v=Mua34m85Cyk

Hunde sind treue Begleiter, doch Halter müssen Regeln beachten. Langes Hundegebell kann als Belästigung empfunden werden. Bevor das Ordnungsamt eingegriffen wird, sollten wir andere Wege suchen.

Was geht es zu wissen – Antworten auf einen Blick

  • Hunde dürfen laut Rechtslage pro Tag insgesamt nicht länger als 30 Minuten bellen, aufgeteilt in Phasen von 10 bis 15 Minuten.
  • Extreme lärmbelästigung durch Hundegebell gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG.
  • Bevor das Ordnungsamt eingeschaltet wird, sollte das Gespräch mit dem Hundehalter gesucht werden.
  • Ein Sichtschutz am Zaun kann visuelle Reize für den Hund minimieren und das Bellen reduzieren.
  • Bei anhaltender Belästigung durch Hundegebell können rechtliche Schritte wie Mietminderung oder Klage in Betracht gezogen werden.

Wenn der Hund des Nachbarn ständig am Zaun bellt – was tun?

Ein ständig bellender Nachbarshund kann schnell zu einem Nachbarschaftsstreit führen. Als Hundehalter haben wir die Pflicht, die Ruhe der Nachbarn zu wahren. Doch was, wenn der Nachbarshund den ganzen Tag bellt?

Wir sollten mit dem Hundehalter sprechen. Oft ist dem Nachbarn nicht bewusst, dass sein Hund stundenlang bellt. Wir können ihm erklären, wann und wie lange das Bellen auftritt. Gemeinsam finden wir vielleicht eine Lösung, wie z.B. den Hund nicht mehr unbeaufsichtigt im Garten zu lassen.

Das Gespräch hilft nicht weiter, können wir die Lärmbelästigung dokumentieren. Wir notieren in einem Lärmprotokoll, wann, wie oft und wie lange der Hund bellt. Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen sind ebenfalls hilfreich. Diese Aufzeichnungen zeigen, ob es sich um eine wesentliche Störung handelt.

Ab wann gilt Hundegebell als Ruhestörung? Bellen über 10-15 Minuten am Stück oder insgesamt 30 Minuten täglich zählt als Belästigung. Die genauen Regelungen finden sich in der Gemeindesatzung oder im Landesimmissionsschutzgesetz.

Dauer des Bellens Einstufung
10-15 Minuten am Stück Gilt normalerweise als Ruhestörung
Insgesamt 30 Minuten täglich Gilt üblicherweise als Ruhestörung

Wenn der Streit nicht einvernehmlich gelöst wird, ist der Gang zum Ordnungsamt die nächste Option. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen einer Ruhestörung vorliegen. Sie kann den Hundehalter dann zu Maßnahmen verpflichten, wie das Holen des Hundes zu bestimmten Zeiten oder den Besuch eines Antrag-Trainers.

Bei anhaltendem Lärm durch Hundegebell sind wir nicht machtlos. Reden wir zunächst mit dem Halter. Fruchtet dies nicht, können wir die Lärmbelästigung dokumentieren und notfalls das Ordnungsamt einschalten.

Rechtliche Grundlagen bei Lärmbelästigung durch Hundegebell

Das ständige Bellen des Nachbarhundes kann frustrierend sein. Es ist wichtig zu wissen, wann dies als unzumutbar gilt. Gerichtsurteile geben hier Orientierung. Kurzes, vorübergehendes Bellen gilt als zumutbar, da es außerhalb des Einflussbereichs des Hundehalters liegt. Regelmäßiges Bellen über mehrere Stunden, besonders nach 22 Uhr, wird als Störung des Hausfriedens betrachtet.

Die Ruhezeiten sind besonders zu beachten. Dazu zählen die Nachtruhe von 21 bis 7 Uhr, die Mittagsruhe sowie Sonn- und Feiertage. Wenn der Hund während dieser Zeiten anhaltend bellt, ist das als Ruhestörung zu sehen. Als Faustregel gilt: Mehr als 30 Minuten tägliches Bellen ist Lärmbelästigung.

Die rechtlichen Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis zu Bußgeldern. In schweren Fällen kann die Abschaffung des Hundes oder die Kündigung des Mietverhältnisses folgen. Mieter können sich gegen störendes Hundegebell wehren, indem sie den Vermieter informieren und eine Mietminderung beantragen.

Die Beurteilung der Geräuschkulisse durch Hundegebell ist unabhängig von der Hunderasse. Kleine Hunde kläffen ebenso störend wie große Rassen. Wichtig sind Häufigkeit, Dauer und Lautstärke des Bellens.

Hunde dürfen täglich insgesamt nicht länger als 30 Minuten bellen. Die einzelnen Bellphasen sollten 10 bis 15 Minuten nicht überschreiten.

Hunde in der Nähe von Tierheimen sind eine Sonderstellung. Hier ist ein gewisses Maß an Lärm tolerierbar. In allen anderen Fällen gelten die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz.

Dauer des Bellens Rechtliche Bewertung
Kurzes, seltenes Bellen Zumutbar
Bellen über 1-3 Stunden, auch nach 22 Uhr Störung des Hausfriedens
Bellen während der Ruhezeiten Unzumutbare Ruhestörung
Tägliches Bellen über 30 Minuten Lärmbelästigung

Um rechtliche Schritte zu untermauern, ist ein Lärmprotokoll hilfreich. Es sollte Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Lärmbelästigung enthalten. Zeugenaussagen und Videoaufnahmen sind ebenfalls nützlich. Das Gericht entscheidet dann, ob das Bellen noch vertretbar ist oder eine unzumutbare Belästigung darstellt.

Kommunikation mit dem Hundehalter

Bevor wir rechtliche Schritte einleiten oder das Ordnungsamt einschalten, sollten wir zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter suchen. Oft ist den Besitzern gar nicht bewusst, dass ihr Hund durch anhaltendes Bellen eine Belastung für die Nachbarn darstellt. Ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch kann bereits ausreichen, um eine Lösung zu finden.

Bei der Kommunikation mit dem Hundehalter ist es wichtig, sachlich zu bleiben und konkrete Beispiele für die Lärmbelästigung zu nennen. Wir können auch gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das hundeheulen einzudämmen. Möglicherweise benötigt der Hund mehr Auslauf, Beschäftigung oder eine konsequentere Erziehung.

Folgende Punkte sollten wir bei dem Gespräch ansprechen:

  • Die genauen Zeiten und Dauer des Bellens
  • Die Auswirkungen auf unsere Lebensqualität (Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme)
  • Mögliche Ursachen für das übermäßige Bellen (Langeweile, mangelnde Erziehung)
  • Vorschläge für Lösungsansätze (mehr Auslauf, Antibellhalsband, Hundeschule)

Sollte der Hundehalter nicht einsichtig sein oder keine Bereitschaft zeigen, etwas an der Situation zu ändern, bleibt uns letztendlich nur der Weg über das Ordnungsamt. Doch selbst dann ist eine sachliche Kommunikation wichtig, um eine weitere Eskalation des Nachbarschaftsstreits zu vermeiden. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis lässt sich hoffentlich eine für alle Parteien akzeptable Lösung finden, ohne dass das hundeheulen weiterhin den Hausfrieden stört.

Dokumentation der Lärmbelästigung

Um eine Beschwerde beim Ordnungsamt erfolgreich durchzusetzen, ist eine sorgfältige Dokumentation der Lärmbelästigung durch das Hundegebell entscheidend. Ein detailliertes Lärmprotokoll ist unerlässlich, in dem wir die genauen Zeiten und die Dauer des Gebells festhalten. Es ist wichtig, zu notieren, ob das Bellen tagsüber, abends oder nachts stattfindet. Auch die Häufigkeit, ob an Werktagen oder an Sonn- und Feiertagen, sollte dokumentiert werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass Hundegebell nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag andauern darf. Überschreitet das Bellen diese Grenzen, liegt eine maßgebliche Ruhestörung vor. An Werktagen müssen die Mittagsruhe (13-15 Uhr) und die Nachtruhe (22-06 Uhr) eingehalten werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Gebell vollständig zu unterbinden.

Im Lärmprotokoll sollten wir auch notieren, ob das Bellen in einem hellhörigen, ansonsten ruhigen Haus oder in einem ländlichen Gebiet mit vielen Hunden stattfindet. Die Duldung von Hundelärm variiert je nach Wohnumfeld.

Wenn wir ausreichend Beweise für eine unzumutbare Lärmbelästigung gesammelt haben, können wir uns an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Behörde prüft dann, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen gegen den Hundehalter. Dazu können Maßnahmen wie die Anordnung einer Lärmschutzverkleidung für den Zwinger oder die Verpflichtung, den Hund zu bestimmten Zeiten ins Haus zu holen, gehören.

In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn der Hund trotz Ermahnungen weiterhin übermäßig bellt, kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen oder die Hundehaltung ganz untersagen. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, sollten wir frühzeitig das Gespräch mit dem Hundehalter suchen. Gemeinsam sollten wir nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Nur wenn alle Vermittlungsversuche scheitern, ist eine Beschwerde beim Ordnungsamt der letzte Ausweg, um unser Recht auf eine ungestörte Wohnruhe durchzusetzen.

Mögliche Anordnungen und Sanktionen durch das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt kann bei ständigem Bellen eines Hundes am Zaun verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst wird der Hundehalter aufgefordert, Ruhe zu bewahren und den Hund zu erziehen. Sollte sich die Situation nicht verbessern, drohen dem Hundehalter ernsthafte Konsequenzen.

Bei anhaltender Lärmbelästigung kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Die Bußgeldhöhe variiert je nach Schwere und Dauer der Ruhestörung. Sie kann mehrere hundert Euro erreichen. Außerdem kann das Ordnungsamt den Hundehalter zu einem Wesenstest verpflichten, um die Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu überprüfen.

Der Wesenstest testet die Reaktion des Hundes auf Provokationen. Ist die Reaktion aggressiv, gilt der Test als nicht bestanden. Die Kosten für den Wesenstest fallen dem Hundehalter zur Last und können ebenfalls mehrere hundert Euro betragen:

Kategorie Kosten
Sachkundenachweis 50 bis 200 Euro
Wesenstest 100 bis über 300 Euro

Besteht der Hund den Wesenstest nicht, bleiben die Sanktionen bestehen. In Extremfällen kann das Ordnungsamt die Hundehaltung untersagen. Dann muss der Hund an fachkundige Personen oder ins Tierheim abgegeben werden.

Hundehalter sollten frühzeitig handeln und ihren Hund am Zaun kontrollieren. So vermeiden sie möglicherweise drastische Maßnahmen durch das Ordnungsamt.

Alternativen zur Beschwerde beim Ordnungsamt

Bevor wir eine Beschwerde einreichen, sollten wir Alternativen prüfen. Ein erster Schritt ist ein freundliches Gespräch mit dem Hundehalter. Wir können dann unsere Bedenken vorbringen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Vielleicht ist dem Nachbarn das Ausmaß der Störung nicht bewusst.

Ein weiterer Ansatz ist die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe. Ein Hundeverhaltenstrainer oder Mediator kann helfen, die Ursachen zu verstehen und Lösungen zu finden. Durch neutrale Vermittlung können Kompromisse erzielt werden, die allen gerecht werden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel „Kann mir durch Hundegebell mein Hund weggenommen werden“.

Manchmal kann die Lärmbelästigung durch bauliche Maßnahmen reduziert werden. Schallschutzwände oder dichte Bepflanzungen können den Lärmpegel senken. Diese Schritte sollten jedoch mit dem Nachbarn abgesprochen werden, um Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, dass alle Parteien zusammenarbeiten, bevor behördliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

Quellenverweise

  • https://happyhunde.de/hund-bellt-am-zaun/
  • https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/2319/aggressiver-Nachbarshund
  • https://reolink.com/blog/hunde-auf-privatgrundstueck-vertreiben/
  • https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/gartenrecht-ruhestoerung-durch-hundegebell-27751
  • https://www.bussgeldkatalog.net/hundegebell-ruhestoerung/
  • https://www.rechtslupe.de/allgmeines/hund-bellt-am-zaun-das-ist-die-aktuelle-rechtslage-3239705
  • https://www.deine-tierwelt.de/magazin/wenn-der-nachbar-sich-beschwert-ist-bellen-laermbelaestigung/
  • https://lernpfote.de/blog/8-loesungen-bei-nachbarschaftsstreit/
  • https://happyhunde.de/hundegebell-und-ordnungsamt/
  • https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_81684798/muss-ich-den-hund-meines-nachbarn-ertragen-.html
  • https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/tierhaltung-im-nachbarrecht-37-hundegebell_idesk_PI17574_HI628941.html
  • https://www.t-online.de/leben/familie/haustiere-tiere/id_78270998/wesenstest-beim-hund-5-wissenswerte-fakten.html
  • https://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/fakultaeten/jura/lehrstuehle/dederer/skript_polizeirecht_07_seewald.pdf
  • https://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Nachbarschafts-Zoff_611966.htm
  • https://www.bussgeldkatalog.org/leinenzwang/
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