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Viele Hundeliebhaber fragen sich, ob alle Hunderassen in Bayern erlaubt sind. Bayern hat eine Liste von Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Diese Hunde sind auf der Rasseliste und unterliegen strengen Haltungsvorschriften.
Heute sind in Bayern etwa 41.000 Hunde angemeldet. Wer einen Hund adoptieren möchte, sollte die Haltungsvorschriften beachten. Bayern verbietet die Haltung einiger Rassen oder erlaubt sie nur unter strengen Bedingungen. Diese Hunde sind als Listenhunde bekannt und werden in zwei Kategorien eingeteilt, je nach Gefährlichkeit.
Das Wichtigste auf eine Blick – Welche Hunderassen sind in Bayern verboten?
- In Bayern gibt es eine Liste von verbotenen Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden – Diese findest du weiter unten in diesem Beitrag
- Die Haltung von Kampfhunderassen ist in Bayern nur unter strengen Auflagen erlaubt.
- Listenhunde in Bayern werden in zwei Kategorien eingeteilt, je nach Gefährlichkeit.
- Wer einen Hund in Bayern halten möchte, sollte sich vorab über die Rasselisten informieren.
- Verstöße gegen die Hundeverordnung in Bayern können zu Bußgeldern und anderen Konsequenzen führen.
Gesetzliche Grundlagen für die Haltung von Hunden in Bayern
In Bayern gibt es spezielle Gesetze für Hunde, besonders für gefährliche Rassen. Diese Regeln helfen, die Sicherheit zu schützen und Risiken durch aggressive Hunde zu verringern.
Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Das Gesetz wurde zuletzt 2023 geändert. Es regelt das Halten von gefährlichen Tieren, darunter bestimmte Hunderassen. Rassen, die als Kampfhunde gelten, müssen von den Haltern nachgewiesen werden.
Wer in Bayern einen gefährlichen Hund halten will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Interesse an der Haltung. Auch muss der Halter zuverlässig und geeignet sein.
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ ergänzt das Gesetz. Sie regelt Auflagen für Halter von bestimmten Hunderassen oder gefährlichen Hunden.
Die Verordnung teilt die Hunderassen in drei Kategorien ein:
- Kategorie 1: Rassen wie Pit Bull, Bandog oder American Staffordshire Terrier. Diese Hunde sind in Bayern grundsätzlich verboten.
- Kategorie 2: Rassen wie Rottweiler oder Alano, die als gefährlich eingestuft werden können. Sie unterliegen besonderen Auflagen wie einer Erlaubnis und Maulkorbzwang.
- Kategorie 3: Hunderassen über 50 cm Schulterhöhe. Auch diese können individuelle Auflagen erhalten.
Die Gesetze in Bayern zielen darauf ab, die Gefahren von bestimmten Hunderassen zu minimieren. Halter müssen die Auflagen einhalten und gegebenenfalls einen Hundeführerschein oder Wesenstest machen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Hunderassen der Kategorie 1: Haltungsverbot in Bayern
In Bayern gelten bestimmte Hunderassen als „Kampfhunde“ und sind der Kategorie 1 zugeordnet. Diese Rassen werden wegen ihrer erhöhten Aggressivität und Gefährlichkeit als gefährlich eingestuft. Daher ist ihre Haltung in der Regel verboten. Zu den Hunderassen der Kategorie 1 zählen:
Pit Bull
Der Pit Bull ist eine der bekanntesten Hunderassen, die in Bayern als Kampfhund eingestuft wird. Diese Rasse ist besonders muskulös und kraftvoll. Bei unsachgemäßer Haltung und Erziehung kann dies zu gefährlichem Verhalten führen. Daher ist die Haltung von Pit Bulls in Bayern grundsätzlich verboten.
Bandog
Auch der Bandog fällt unter die Kategorie 1 der verbotenen Hunderassen in Bayern. Diese Rasse entstand aus Kreuzungen verschiedener Molosser-Hunderassen und wurde früher als Wach- und Schutzhund eingesetzt. Heute ist die Haltung von Bandogs in Bayern aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit untersagt.
American Staffordshire Terrier
Der American Staffordshire Terrier, auch als Amstaff bekannt, zählt ebenfalls zu den in Bayern verbotenen Hunderassen. Obwohl diese Rasse bei verantwortungsvoller Haltung und Erziehung durchaus familientauglich sein kann, geht der Gesetzgeber von einer erhöhten Aggressivität aus. Daher sind Amstaffs in Bayern nicht gehalten werden dürfen.
Staffordshire Bullterrier
Die Hunderasse Staffordshire Bullterrier ist ebenfalls als Kampfhund in Bayern eingestuft und somit verboten. Diese kompakten, muskulösen Hunde wurden ursprünglich für Hundekämpfe gezüchtet. Aufgrund ihrer Geschichte und ihres Potenzials für aggressives Verhalten ist die Haltung von Staffordshire Bullterriern in Bayern untersagt.
Tosa Inu
Der Tosa Inu, auch bekannt als Japanese Mastiff oder Japanese Tosa, komplettiert die Liste der in Bayern verbotenen Hunderassen der Kategorie 1. Diese große, kräftige Rasse stammt ursprünglich aus Japan und wurde dort für Hundekämpfe gezüchtet. Aufgrund ihrer Geschichte und ihres Potenzials für aggressives Verhalten ist die Haltung von Tosa Inus in Bayern verboten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Haltung dieser Rassen in Bayern nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung erlaubt ist. Verstöße gegen das Haltungsverbot können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Wer in Bayern einen Hund halten möchte, sollte sich vorab gründlich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass die gewählte Rasse nicht zu den verbotenen angriffshunde bayern zählt.
Hunderassen der Kategorie 2: Eingeschränkte Haltung in Bayern
In Bayern sind neben den verbotenen Hunderassen auch einige Rassen mit Einschränkungen erlaubt. Diese Hunde gelten als potenziell gefährlich und fallen unter die Kategorie 2. Halter dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Manche Hunderassen werden als Kampfhunde angesehen. Doch die Halter müssen nachweisen, dass ihr Hund keine Aggressivität zeigt. Wenn dies gelingt, können die Hunde als ungefährlich eingestuft werden.
Halter von Hunden der Kategorie 2 tragen eine besondere Verantwortung. Sie müssen ihre Hunde sorgfältig erziehen und sozialisieren. Es ist wichtig, die Kontrolle über die Hunde zu behalten und sie an der Leine zu führen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Hunde einer bestimmten Rasse gefährlich sind. Die Persönlichkeit des Hundes und die Erziehung durch den Besitzer sind entscheidend. Dennoch sind bestimmte Rassen als potenziell gefährlich eingestuft, um die Sicherheit zu schützen.
Wer in Bayern einen Hund der Kategorie 2 halten möchte, sollte sich gut informieren. Es sind Voraussetzungen wie ein Sachkundenachweis und eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese Maßnahmen helfen, die Verantwortung zu übernehmen und das Zusammenleben mit dem Hund zu sichern.
Pflichten für Halter von Hunden der Kategorie 2
Wer in Bayern einen Hund der Kategorie 2 halten möchte, muss bestimmte Auflagen erfüllen. Als Halter muss man über 18 Jahre alt sein und ein besonderes Interesse an der Hundehaltung zeigen. Es darf keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung bestehen.
Ein Mikrochip und eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung sind für den Hund erforderlich. In der Öffentlichkeit muss man sich jederzeit ausweisen und die Erlaubnis zur Haltung vorzeigen können.
Leinenpflicht und Maulkorbzwang gelten für Hunde der Kategorie 2 in Bayern. Die Leinenpflicht kann entfallen, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Der Wesenstest kostet in der Regel um die 250 Euro.
Ein Negativzeugnis hebt zwar die generelle Leinenpflicht auf, dennoch kann diese in Einzelfällen von der Behörde oder auf Empfehlung eines Gutachters angeordnet werden.
Hundehalter in Bayern sollten sich der Verantwortung und den Auflagen bewusst sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Es können auch die Wegnahme des Hundes oder ein Haltungsverbot folgen.
Auflage | Beschreibung |
---|---|
Mindestalter | Halter müssen über 18 Jahre alt sein |
Sachkunde | Nachweis der Sachkunde und Eignung erforderlich |
Chip & Versicherung | Hund muss gechippt und haftpflichtversichert sein |
Leinenpflicht | Grundsätzlich, entfällt bei bestandenem Wesenstest |
Maulkorbpflicht | In der Öffentlichkeit ist ein Maulkorb Pflicht |
Wesenstest | Ab 18 Monaten, Kosten ca. 250 Euro |
Die Einhaltung der Bestimmungen liegt in der Verantwortung jedes Hundehalters. Nur so kann ein sicheres Zusammenleben von Mensch und Hund gewährleistet werden. Besonders bei Hunden, die als gefährlich eingestuft sind.
Verbotene Hunderassen in Bayern: Kreuzungen und neue Rassen
Neue Hunderassen entstehen oft durch Kreuzungen von Hunden der Kategorien 1 und 2. Diese Rassen gelten als Kampfhunde und unterliegen strengen Regeln in Bayern. Eine nicht explizit genannte Rasse kann dennoch in einer der beiden Kategorien fallen.
- Alapaha Blue Blood Bulldog
- Alaunt Bull
- Alba Bull
- Alpha Blue Blood Bulldog
- American Bully
- Australian Bulldog
- Catahoula Bulldog
- Exotic Bully
- Hybrid Bull
- Leavit Bulldog
- Pocket Bully
- Shorty Bull
- Siam Bull
- Tay Bull
- Victorian Bulldog
- XXL Bully
Die Zucht dieser Rassen zielt oft darauf ab, bestimmte Merkmale zu verstärken. Sie ähneln optisch oft den als gefährlich eingestuften Kampfhunden. Eine Begutachtung durch einen Experten ist nötig, um die Zugehörigkeit zu bestimmen.
Halter dieser Hunde müssen nachweisen, dass sie keine Gefahr darstellen. Ohne Nachweis kann eine Erlaubnispflicht entstehen. Ein Wesenstest kann als Beweis dienen, um die Gefährlichkeit zu widerlegen.
Wesenstest und Negativzeugnis für Hunde der Kategorie 2
In Bayern ist die Haltung von Hunden der Kategorie 2, wie Rottweiler, Bullterrier oder Cane Corso, nur mit einem bestandenen Wesenstest und einem Negativzeugnis erlaubt. Der Wesenstest prüft die Zuverlässigkeit des Halters und das Wesen des Hundes. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit verursacht.
Ablauf des Wesenstests
Der Wesenstest wird von einem sachverständigen Gutachter durchgeführt. Er besteht aus mehreren Teilen. Zunächst wird der Halter befragt, um dessen Sachkunde und Zuverlässigkeit zu beurteilen. Danach wird der Hund in verschiedenen Alltagssituationen überprüft, um sein Verhalten zu testen. Dazu gehören:
- Begegnung mit Fremden
- Reaktion auf andere Hunde
- Verhalten in ungewohnten Situationen
- Gehorsam und Leinenführigkeit
Der Test ist ab einem Alter von 18 Monaten vorgeschrieben und gilt lebenslang. Bei Auffälligkeiten kann eine erneute Überprüfung angeordnet werden. Die Kosten für den Test liegen bei etwa 250 Euro.
Ausstellung des Negativzeugnisses
Besteht der Hund den Wesenstest und kann der Halter seine Zuverlässigkeit nachweisen, stellt die zuständige Behörde ein Negativzeugnis aus. Dies bescheinigt, dass die Haltung des Hundes keiner Erlaubnis bedarf und von ihm keine gesteigerte Gefahr ausgeht. Mit dem Negativzeugnis ändert sich der rechtliche Status des Hundes, er gilt dann nicht mehr als Kategorie-2-Hund im Sinne der Hundeverordnung Bayern.
Für Welpen und Junghunde unter 18 Monaten kann ein vorläufiges Negativzeugnis beantragt werden. Dies gilt bis zur endgültigen Überprüfung mit Erreichen des entsprechenden Alters. Bei einem Halterwechsel muss das Zeugnis neu beantragt und der Hund gegebenenfalls erneut getestet werden.
Der bestandene Wesenstest und das Negativzeugnis sind die Voraussetzung, um einen Hund der Kategorie 2 legal in Bayern halten zu dürfen. Verstöße gegen die Bestimmungen der Hundeverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Kategorie | Rassen (Auswahl) | Wesenstest | Negativzeugnis |
---|---|---|---|
Kategorie 1 | Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier | nicht möglich | nicht möglich |
Kategorie 2 | Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso, Mastiff | erforderlich | erforderlich |
Mit dem bestandenen Wesenstest und dem erteilten Negativzeugnis, auch als Hundeführerschein Bayern bekannt, ist die Haltung von Kategorie-2-Hunden in Bayern legal möglich. So stellt der Freistaat sicher, dass nur zuverlässige Halter diese Hunde halten und von ihnen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hundeverordnung
Verstöße gegen die Hundeverordnung in Bayern können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Wer einen gefährlichen Hund der Kategorien 1 oder 2 ohne die erforderliche Haltungserlaubnis hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Auch die Missachtung von Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder die fehlende Kennzeichnung durch einen Mikrochip wird geahndet.
Im schlimmsten Fall kann sogar ein Haltungsverbot verhängt werden, wenn der Halter sich als unzuverlässig erweist oder der Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Sollte ein Hund Menschen oder Tiere verletzt haben oder eine erhebliche Gefahr darstellen, die nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann, können die Behörden in Bayern auch die Einschläferung des Tieres anordnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Hundehalter im Schadensfall haften. Verursacht ein gefährlicher Hund Verletzungen oder Sachschäden, kann dies zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Daher ist es ratsam, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und sich an die geltenden Bestimmungen für die Haltung von gefährlichen Hunden in Bayern zu halten, um Bußgelder und andere Konsequenzen zu vermeiden.
Quellenverweise
- https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
- https://www.rnd.de/wissen/listenhunde-welche-hunde-gelten-in-deutschland-als-kampfhunde-ONK27MIOGVC3ZCDPZVCCTVS3FE.html
- https://www.amicando.de/hunde/haftpflichtversicherung/regeln-pflichten-hundehaltung-bayern/
- https://www.agila.de/service/allgemeine-informationen/hundeverordnung/bayern
- https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/recht/001665/index.html
- https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/kampfhundeverordnung-bayern.html
- https://dogondo.de/de/magazin/hund-und-recht/verordnungen-listenhunde-bundeslaender-deutschland
- https://www.donaukurier.de/ratgeber/tiere/welche-hunderassen-sind-in-bayern-verboten
- https://www.tierarzt-facharani.de/listenhunde-in-bayern/
- https://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung/hundehaftpflicht/kampfhundehaftpflicht/bundeslaender/
- https://tierschutzverein-muenchen.de/ratgeber-notfaelle/ratgeber/hunde-ratgeber/listenhunde-nach-der-bayerischen-kampfhundeverordnung
- https://dogondo.de/de/magazin/hund-und-recht/verordnung-hunde-gesteigerter-aggressivitaet-gefaehrlichkeit-bayern
- https://www.polizei.bayern.de/mam/akutelles/230512_land_kampfhunde.pdf
- https://www.br.de/nachrichten/bayern/trotz-verbots-ukrainer-duerfen-mit-kampfhund-nach-bayern-fliehen,T2b2Bjl
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96517-138?all=False
- https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-hund/
- https://www.trailrunnersdog.de/leinenpflicht-fuer-hunde-in-deutschland/
- https://sachkundenachweis-hunde.de/listenhunde/
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